Inhaber des Pferdehandelspatentes müssen sich für dessen Erneuerung (gültig für 3 Jahre) über den Besuch eines 7 Lektionen umfassenden Fortbildungskurses ausweisen.
Die rechtlich Grundlage dazu findet sich in Art. 35 der Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) und in einem Reglement des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV, vormals BVET) vom 1. Juli 2012.
Der VSP führt derartige Fortbildungskurse in Zusammenarbeit mit dem Schweiz. Viehhändlerverband (SVV) durch. Die Kurse finden in der Regel am Nachmittag der Jahresversammlung statt mit jeweils 3 ½ Lektionen.
Wegen der Corona-Krise ist der für den 26. Mai 2020 vorgesehene Kurs ausgefallen.
Programm / Ausschreibung
Das Programm für den nächsten Kurs wird im März 2021 an dieser Stelle publiziert.
Anmeldeformular