Inhaber des Pferdehandelspatentes müssen sich für dessen Erneuerung (gültig für 3 Jahre) über den Besuch eines 7 Lektionen umfassenden Fortbildungskurses ausweisen.
Die rechtlich Grundlage dazu findet sich in Art. 35 der Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) und in einem Reglement des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV, vormals BVET) vom 1. Juli 2012.
Der VSP führt derartige Fortbildungskurse in Zusammenarbeit mit dem Schweiz. Viehhändlerverband (SVV) jeweils am Nachmittag der Jahresversammlung durch.
Der nächste Teilkurs mit 3,5 Lektionen wird
im 25. Juni 2024 stattfinden. Anmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail entgegen.
Kurssprache: Deutsch (keine Simultanübersetzug)